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   BVerfG, 22.10.2003 - 2 BvR 1784/03   

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https://dejure.org/2003,4769
BVerfG, 22.10.2003 - 2 BvR 1784/03 (https://dejure.org/2003,4769)
BVerfG, Entscheidung vom 22.10.2003 - 2 BvR 1784/03 (https://dejure.org/2003,4769)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Oktober 2003 - 2 BvR 1784/03 (https://dejure.org/2003,4769)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 687
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 08.01.1981 - 2 BvR 873/80

    Kriminelle Vereinigung

    Auszug aus BVerfG, 22.10.2003 - 2 BvR 1784/03
    "Tat" in diesem Sinne ist der geschichtliche - und damit zeitlich und sachverhaltlich begrenzte - Vorgang, auf welchen Anklage und Eröffnungsbeschluss hinweisen und innerhalb dessen der Angeklagte als Täter oder Teilnehmer einen Straftatbestand verwirklicht haben soll (BVerfGE 23, 191 ; 45, 434 ; 56, 22 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 22.10.2003 - 2 BvR 1784/03
    Die Annahme ist auch nicht zur Durchsetzung der Rechte des Beschwerdeführers angezeigt (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG); denn die Verfassungsbeschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 17.01.1961 - 2 BvL 17/60

    Ne bis in idem im innerdeutschen Rechtshilfeverkehr

    Auszug aus BVerfG, 22.10.2003 - 2 BvR 1784/03
    Er garantiert dem schon bestraften oder rechtskräftig freigesprochenen Täter grundsätzlich Schutz gegen erneute Verfolgung und Bestrafung wegen derselben Tat (vgl. BVerfGE 12, 62 ).
  • BVerfG, 07.03.1968 - 2 BvR 354/66

    Dienstflucht

    Auszug aus BVerfG, 22.10.2003 - 2 BvR 1784/03
    "Tat" in diesem Sinne ist der geschichtliche - und damit zeitlich und sachverhaltlich begrenzte - Vorgang, auf welchen Anklage und Eröffnungsbeschluss hinweisen und innerhalb dessen der Angeklagte als Täter oder Teilnehmer einen Straftatbestand verwirklicht haben soll (BVerfGE 23, 191 ; 45, 434 ; 56, 22 ).
  • BVerfG, 07.09.1977 - 2 BvR 674/77

    RAF

    Auszug aus BVerfG, 22.10.2003 - 2 BvR 1784/03
    "Tat" in diesem Sinne ist der geschichtliche - und damit zeitlich und sachverhaltlich begrenzte - Vorgang, auf welchen Anklage und Eröffnungsbeschluss hinweisen und innerhalb dessen der Angeklagte als Täter oder Teilnehmer einen Straftatbestand verwirklicht haben soll (BVerfGE 23, 191 ; 45, 434 ; 56, 22 ).
  • RG, 22.09.1938 - 2 D 467/38

    1. Zum Begriffe der "Tat" i. S. des § 264 Abs. 1 StPO. 2. Ist eine wahlweise

    Auszug aus BVerfG, 22.10.2003 - 2 BvR 1784/03
    Dieser Begriff stellt auf einen nach natürlicher Auffassung zu beurteilenden einheitlichen Lebensvorgang ab (vgl. RGSt 56, 324 ; 61, 236 ; 62, 130 f.; 65, 106 ; 72, 339 ).
  • RG, 30.01.1931 - I 1387/30

    1. Kann jemand dadurch am Vermögen beschädigt werden, daß er bestimmt wird,

    Auszug aus BVerfG, 22.10.2003 - 2 BvR 1784/03
    Dieser Begriff stellt auf einen nach natürlicher Auffassung zu beurteilenden einheitlichen Lebensvorgang ab (vgl. RGSt 56, 324 ; 61, 236 ; 62, 130 f.; 65, 106 ; 72, 339 ).
  • RG, 17.03.1927 - III 2/27

    Was ist Gegenstand der Urteilsfindung, wenn für die nämliche Ware mehrere

    Auszug aus BVerfG, 22.10.2003 - 2 BvR 1784/03
    Dieser Begriff stellt auf einen nach natürlicher Auffassung zu beurteilenden einheitlichen Lebensvorgang ab (vgl. RGSt 56, 324 ; 61, 236 ; 62, 130 f.; 65, 106 ; 72, 339 ).
  • RG, 15.12.1921 - 1241/21

    Ist nach rechtskräftiger Freisprechung von der Anklage hehlerischen Ankaufs eine

    Auszug aus BVerfG, 22.10.2003 - 2 BvR 1784/03
    Dieser Begriff stellt auf einen nach natürlicher Auffassung zu beurteilenden einheitlichen Lebensvorgang ab (vgl. RGSt 56, 324 ; 61, 236 ; 62, 130 f.; 65, 106 ; 72, 339 ).
  • RG, 19.12.1927 - II 976/27

    1. Zum Begriff der "Tat" (§ 264 StPO.). Umfang der Prüfungspflicht des

    Auszug aus BVerfG, 22.10.2003 - 2 BvR 1784/03
    Dieser Begriff stellt auf einen nach natürlicher Auffassung zu beurteilenden einheitlichen Lebensvorgang ab (vgl. RGSt 56, 324 ; 61, 236 ; 62, 130 f.; 65, 106 ; 72, 339 ).
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